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Samstag, 19. Juli 2014

Nahost: Alle haben Recht und alle haben Unrecht




Israel and Palestine Peace, Wikimedia Commons, Westonmr

Seit Tagen gibt es in meiner Facebook-Timeline kaum ein anderes Thema als den Nahost-Konflikt. Eigentlich äußere ich mich zu dem Thema in den sozialen Netzwerken/dem Internet nicht mehr, weil ich weiß, dass ich mit jedem Post damit rechnen muss, eine hitzige Diskussion zu provozieren, bei der sich Menschen, die ich jeweils sehr schätze, mindestens verbal gegenseitig die Köpfe einschlagen. Wer meint, das Thema Prostitution würde „zu emotional“ geführt, der sollte es mit diesem Thema gar nicht erst versuchen. Eine Reihe von Gründen haben mich bewogen nun doch etwas zu schreiben. 

Eigentlich geht es mir in diesem Beitrag jedoch um das Geschehen in Israel/Palästina selbst nur am Rande. Vielmehr bewegt mich die Debatte wie sie geführt wird. Mir zerbricht es schier das Herz, wenn ich sehe, was wertvolle Mitstreiter_innen zu diesem Thema posten und von sich geben. Menschen, mit denen ich gemeinsam Naziaufmärsche blockiert oder generell Antifa / Antira-Arbeit gemacht habe. Menschen, die sich mehr als einmal mit den diversen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beschäftigt haben. Die mehr als einmal bewiesen haben, dass sie kritikfähig und aufgeschlossen guten Argumenten gegenüber sind, die ihr Herz am richtigen Fleck haben. Menschen, die WeggefährtInnen, die FreundInnen sind. 


Dienstag, 31. Dezember 2013

Rückblick auf die Prostitutionsdebatte 2013 - TOP SIXTEEN des Kopschüttelns


Die letzten Monaten waren geprägt durch eine stark emotionale Debatte zum Thema Prostitution, die derzeigt in vielen Ländern der Welt geführt wird. Zu Recht, denn diese Debatte war auch in Deutschland längst überfällig! Auch in Wiesbaden haben wir in unserer LISA-Gruppe oft und lange dazu diskutiert, herausgekommen ist ein Positionspapier welches hier nachzulesen ist.

Diskutieren macht mir an sich Spass, was mir aber keinen Spass macht ist Tag für Tag Artikel lesen zu müssen, bei denen mensch nur den Kopf schütteln kann. Leider gab es davon zu Hauf - in den Mainstreammedien, in der feministischen Blogosphäre, in linken Medien, aus der PROsitutionslobby, ...

Meine Negativ TOP SIXTEEN Kopfschüttel-Aussagen habe ich im Folgenden zusammengetragten. Danke an die zahlreichen Hinweisgeberinnen und vor allem DANKE, dass ich euch als Mitstreiter_innen für eine Gesellschaft, in der Frauen Menschen und keine Objekte sind, an meiner Seite weiß. Mit euch wird mir vor 2014 nicht Angst und Bange.




***TRIGGER- und WUT-WARNUNG - die nachfolgenden Aussagen sind nichts für schwache Nerven***

16) Robert Sommer, Das Blättchen

 "Fraglich ist, ob angesichts der massiven Verletzung der Privatsphäre ein solches (Anti-Freier-)Gesetz überhaupt verfassungskonform wäre." 


15) Stefanie von Berg, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)

"Warum ist die Menschenwürde hier gefährdet? Nur weil diejenigen, die Prostitution ablehnen, ein Problem mit Intimität haben? (...)  Es ist so, dass Sexualität zum Menschsein dazugehört. Und solange Sexualität nicht frei zugänglich ist, ist Prostitution ein Teil einer menschlichen Gemeinschaft."


14) Eva Högl, MdB (SPD)

"Meinem Frauenbild entspricht das der selbstbewussten, selbstständigen Prostituierten (...) Die Frauen, die diesen Appell für Prostitution initiiert haben, sind selbstbewusste Frauen und die unterstütze ich gerne. Und Prostitution gibt es schon immer."


13) Pro Sexwork der Piratenpartei Deutschland

" • Guter Verdienst, hohe Verdienstmöglichkeit (Effizienz, Wirtschaftlichkeit) und das auch ohne Nachweis von Hochschuldiplom oder Anerkennung ausländischer Zeugnisse (Migrant_innen). Sexwork ist eines der wenigen Berufsfelder, wo Frauen mehr verdienen als Männer. Prostituiton ist ein großer Umverteilungsmechanismus "von oben nach unten" (alt nach jung) und zwischen den Geschlechtern.
 • freie gestaltung der arbeitszeiten (Flexibilität), kompatibel mit Kindererziehung (Kindergarten-Öffnunszeiten). Viele Sexworker sind alleinerziehende Mütter). Auch kompatibel mit Studium, ehrenamtlicher Tätigkeit oder sozialen Tätigkeiten im Privatbereich, bspw. Pflege der Oma, behinderter Familienmitglieder, etc."


12) Juanita Henning,  Dona Carmen e.V.

"Es gibt immer mehr tolerante Frauen, und es gibt natürlich auch solche, die mit der Prostitution über Kreuz sind. Letztere haben in der Regel Ängste und Probleme im Umgang mit der eigenen Sexualität. Sie projizieren diese Unsicherheiten auf Frauen in der Prostitution."


11) Johanna Weber, Verband für erotische und sexuelle Dienstleistungen

 "seit dem prostG haben wir so WUNDER, WUNDERschöne bordelle in denen man so WUNDERBAR arbeiten kann"  


10) Juanita Henning, Dona Carmen e.V.

 „Sexarbeit“ ist - ob man sie nun befürwortet oder nicht – in der Tat eine soziale Realität.
Nicht so der „Menschenhandel“. Menschenhandel in Anwendung auf Prostitution aber ist
lediglich eine rechtliche Konstruktion. (...)
Menschenhandel kann auch nicht beanspruchen, eine überhaupt bedeutsame soziale Realität zu sein"


9) Matthias Vernaldi, Freier

"SZ: "Glauben Sie das eine Putzfrau ihre Arbeit besonders geil findet?" Vernaldi zu seinem Pfleger: "Stefan, warum wischst du mir gerne den Arsch ab? Weil du es gerne machst?" Stefan (lacht): Nein, wegen der Kohle"


8) Julia Seeliger, Journalistin (ehemals TAZ und FAZ)

 "Für mich ist Prostitution eine medizinisch-sozialpädagogische Dienstleistung. Ich finde es auch nicht peinlich, zu Prostituierten zu gehen – solche Männer belästigen dann zumindest keine Frauen und vielleicht können die Prostituierten ja auch Sachen besser. Mir würden zumindest Sachen einfallen und ich bin nun auch keine 20 mehr.


7) Ralf Richter, Schauspieler, Unterzeichner des Appell pro Prostituion

Ist Prostitution ein ehrbarer Beruf? "Wenn eine Frau anschafft um ihre Familie zu versorgen ist das ehrenhaft. Wenn Sie es jedoch aus reiner Geldgier tut, dann ist das unehrenhaft"


6) Pinkstinks

"Solange aber selbstbestimmte Prostitution als unmöglich gesehen wird, erlaubt man Frauen nicht, ihre Sexualität oder ihre körperlichen Gefühle selbst zu definieren. Die Frau, die Sex und Liebe trennt, Spaß am Sex mit Fremden hat oder Prostitution sogar als ermächtigend erlebt, läuft dann immer Gefahr, nicht richtig zu sein;"


5) Missy Magazine

 "...es wäre vielleicht besser, jenen, die weniger privilegiert sind, als wir selbst zu überlassen, wo die Grenzen ihrer Menschenwürde verlaufen." 


4) Felicitas Schirow, Bordellbetreiberin

"Gewerblicher Sex ist ein „Grundbedürfnis des Mannes“ und ein „Menschenrecht“"


3) Juanita Henning, Dona Carmen

"Prostitution ist Völkerverständigung von unten" (über Migrationsprostitution)


2) Meredith Haaf, ehemals Mädchenmannschaft

"Schwarzer hält Frauen offensichtlich nicht für fähig, den Sex, den sie haben, von sich selbst zu trennen."


1) Stefanie Lohaus, Missy Magazine

"Vielleicht fühlt es sich aus der Perspektive einer Romafrau, die im Elend lebt und rassistisch verfolgt wird tatsächlich selbstbestimmt an, in Deutschland als Sexarbeiterin zu arbeiten? "


- Die Liste kann leider noch endlos weitergeführt werden...



Hinweis: Ich habe diesen Eintrag nicht gemacht um die Zitierten zu dissen, sondern um eine kritische Auseinandersetzung zu fordern, insbesondere in feministischen Kreisen. Es handelt sich ausschließlich um Zitate aus veröffentlichten Texten, nicht um Diskussionsbeiträge auf Facebook/Twitter und Co. Ich finde es erstaunlich, dass gerade dort eine Patriarchatskritik in Bezug auf die Prostitution scheinbar teilweise überhaupt nicht stattfindet. Insbesondere jene, die Alltagssexismus treffend analysieren und die Bedingungen unter denen er entsteht, verkehren ihre eigenen Argumentationen in der Prostitutionsdebatte ins Gegenteil. Versteht meinen Beitrag als Aufruf zur weiteren Diskussion.

Sonntag, 13. Oktober 2013

Was interessieren hier DEINE Gefühle?


In Deutschland tobt derzeit eine Debatte über die Verbannung des Wortes "Zigeuner" aus deutschen Speisekarten und von Lebensmittelverpackungen. Angezettelt wurde die in meinen Augen notwendige Debatte von Betroffenen (Verband Forum der Sinti und Roma), die sich durch die Verwendung dieses Wortes diskriminiert fühlen.

Ein Artikel der TAZ zu einem Artikel, den ich gestern abend auf Facebook geteilt habe, rief über Nacht zahlreiche Kommentare hervor und wurde auch geteilt und auf anderen Pinnwänden entsprechend diskutiert, ebenso engagiert wie in den Kommentarspalten der Pressorgane, die über den Vorstoss berichtet haben. Die meisten kommentieren aber nicht engagiert in Richtung der Überwindung des Alltagsrassismus, sondern sehen hier wieder einmal die "freie Meinungsäußerung" in Gefahr und konstatieren, dass es wahrlich dringlichere Probleme in dieser Gesellschaft gäbe, dass sie nicht nachvollziehen können wie sich jemand dadurch diskriminiert fühlen kann, so sei das doch alles gar nicht gemeint, und regen sich über die vermeintliche Wortpolizei auf. Rassismus wird weit von sich gewiesen, es handele sich um eine total unnötige Diskussion.

Eine solch unreflektierte Betrachtungsweise macht mich betroffen und verdammt wütend. Wer so argumentiert, dem möchte ich entgegenschreien:
Wer gibt DIR das Recht über Sinn und Unsinn einer solchen Debatte zu urteilen? Wer gibt DIR das Recht Prioritäten zu setzen was die drängendsten Probleme dieser Gesellschaft sind? Wer gibt DIR das Recht zu entscheiden ob/wann sich jemand diskriminiert fühlen darf?

Gehörst DU etwa zu denjenigen, deren Vorfahren im Nationalsozialismus einem Völkermord zum Opfer gefallen sind wie der Vorsitzende des Forum der Sinti und Roma, Regardo Rose, der Buchenwald, Bergen-Belsen und Auschwitz durchleiden musste? (es wird von einer Zahl von etwa 500.000 toten Sinti und Roma des nationalsozialistischen Rassenwahns ausgegangen, plus diejenigen die den Wahnsinn überlebt haben)

Gehörst DU etwa zu denjenigen, die die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Sinti und Roma tagtäglich erleben müssen? (nach aktuellen Umfragen sind ca. 68% der Bevölkerung antiromanistisch eingestellt und pflegen hartnäckige Ressentiments gegen Sinti und Roma, in einer Umfrage unter Betroffenen klagen über 80% über Diskriminierungserfahrungen)

Gehörst DU zu denjenigen, die aus ihren Geburtsländern geflüchtet sind, weil Sinti und Roma dort regelmäßig Opfern von regelrechten Pogromen werden (z.B. Ungarn, Tschechien, Slowenien oder Bulgarien)?

Gehörst DU zu denjenigen, deren Familine vor rund 20 Jahren aus dem Kosovo (Erinnerung: Krieg mit deutscher Beteiligung) geflüchtet sind, hier aufgewachsen sind und ein soziales Umfeld aufgebaut haben, und nun in Massendeportationen über die deutschen Flughäfen in die "Heimat" (mit der insbesondere die jüngeren gar nichts mehr verbinden können) abgeschoben werden?

Gehörst DU zu denjenigen, die hier in Deutschland vor unserer aller Augen tagtäglich ausgebeutet werden und kaum einer tut etwas dagegen? (durch skrupellose Vermieter, die Löcher (Wohnung wäre übertrieben) zu Wuchermieten feilbieten; durch Unternehmen die Menschen, denen man die Arbeitnehmer_innenrechte verwehrt, in Scheinselbstständigkeiten treiben und für 0,64 Euro Stundenlohn malochen lassen; durch Menschenhändler_innen, die junge Mädchen mit großen Versprechen nach Deutschland locken und im "größten Puff Europas" für sie anschaffen lassen)

Gehörst DU zu denjenigen, die in schöner Regelmäßigkeit Medienberichte und Politiker_innenstatements ertragen müssen, die weitgehend unwidersprochen auf unerträgliche Weise rassistische Stimmungsmache verbreiten und Stereotype reproduzieren (Sinti und Roma sind "dreckig" und vermüllen die Gegend, verbreiten Krankheiten, kümmern sich nicht um ihre Kinder, sind eh nur wegen dem Kindergeld hier, und und und und und und und ....)?

Gehörst DU zu denjenigen, die sie einen rumänischen oder bulgarischen Pass haben regelmäßig als "Zigeuner" beschimpft werden (obwohl du gar nicht zur Minderheit der Sinti und Roma zugehörig bist)?

.... (die Liste kann beliebig weitergefüht werden)


Nein, DU gehörst nicht zur betroffenen, diskriminierten Minderheit oder den genannten Personengruppen?
Es tut mir leid, aber dann spielen DEINE Gefühle und Empfindungen in der Debatte leider schlichtweg keine Rolle. DU sprichst aus einer privilegierten Position, die sich nicht auch nur annähernd in die Lebenssituation der betroffenen Personen hineinversetzen kann (auch empathische, gut informierte Personen, die sich mit Rassismus auseinandersetzen und dagegen engagieren, können sie maximal erahnen, aber sie erleben sie nun mal nicht am eigenen Leib)

Und wenn nunmal Betroffene fordern, dass das Wort "Zigeuner" endlich aus unserem Wortschatz verschwinden soll, weil SIE sich dadurch diskriminiert fühlen, dann haben WIR gefälligst unserer Verantwortung aus den Verbrechen des Nationalsozialismus gerecht zu werden und diesem Wunsch nachzukommen. Und nein: Dadurch haben wir den Rassimus noch lange nicht aus unserer Gesellschaft eliminiert und sicherlich: die drängensten Probleme bleiben. Aber warum nicht einfach hiermit mal ENDLICH ANFANGEN! WTF!


Nachtrag: Schmeckt das Fleisch eigentlich schlechter, besser, anders, ... wenn es plötzlich Paprikaschnitzel heißt (wie es vor 1957 ürbigens gehießen hat, bevor man ihm eine "exotische Note" verpassen wollte?) 



Mittwoch, 21. November 2012

Sozialleistungen für alle EU-Bürger_innen durchsetzen!


Ich habe in den letzten Wochen sehr wenig gebloggt. Hintergrund ist unter anderem, dass ich im Rahmen meiner ehrenamtlichen Beratungstätigkeit bei der Linken Hilfe Wiesbaden seit Mai einige Familien dabei unterstütze ihr Recht auf Sozialleistungen einzuklagen: Ein Unterfangen welches dank der deutschen Bürokratie viel Zeit und Kraft kostet.

Die Situation:
Die Frage ob europäische Staatsangehörige ein Anrecht auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII haben beschäftigt seit Monaten die Gerichte. Hintergrund ist § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II: Die Bundesregierung ist der Meinung ein Anrecht besteht nur dann wenn Menschen ein abhängiges oder selbstständiges Arbeitsverhältnis mit eigenem Einkommen ab 300 Euro vorweisen können.

Betroffen sind insbesondere ökonomische Flüchtlinge aus Südeuropa (Griechenland, Portugal, Spanien) und Osteuropa (Rumänien und Bulgarien). Deutschland trägt eine Mitverantwortung für die Entwicklung in den genannten Ländern, sind sie doch allesamt durch das Diktat der Troika zu "Sparmaßnahmen" verdonnert, die den letzten Rest eines evtl. noch vorhandenen Sozialstaats zerstören.

Menschen aus Rumänien und Bulgarien sind doppelt betroffen, da ihnen noch bis 2014 der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt ist. Ein potentieller Arbeitgeber muss sich deren Beschäftigung zunächst von der Bundesagentur für Arbeit erlauben lassen - in den allermeisten Fällen erfolgt diese Erlaubnis nicht: Vorrang haben Deutsche oder Menschen, die keinen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Da ist es unerheblich wie verzweifelt Arbeitgeber in manchen Branchen kurzfristig nach Arbeiter_innen suchen: Potentiell könnte eben auch jemand anders die Arbeit verrichten.

Die Situation vor der viele Menschen stehen sieht dann so aus: Keine Arbeit, keine Sozialleistungen, keine Wohnung oder nur kurzfristig eine Wohnung, bei der so lange Mietschulden auflaufen bis der Vermieter eine Räumungsklage angestrengt und durchgesetzt hat. Jetzt könnte mensch sagen "Die armen Vermieter, die können ja auch nicht anders, die brauchen ja auch ihre Mieteinnahmen" - Das ist in manchen Fällen auch berechtigt, in den meisten sieht es jedoch so aus, dass kriminelle Vermieter_innen sich an der Situation der Betroffenen gnadenlos bereichern. Wer es nicht glaubt kann es zum Beispiel hier nachlesen. (klick) Dieses "Geschäftsmodell" findet sich in vielen Städten, leider auch in Wiesbaden: Heruntergekommene Wohnungen werden zu Wucherpreisen an Menschen vermietet, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben und für den sozialen Wohnungsmarkt gar nicht erst registriert werden, weil dafür bedarf es ja einem Sozialhilfebescheid.

Exkurs: Viele der betroffenen Familien aus Rumänien und Bulgarien sind Roma-Familien. Sie werden in ihren "Heimatländern" diskriminiert und sind noch einmal extremerer Armut ausgesetzt als ihre Mitbürger_innen. Auch in Deutschland sind Roma nach wie vor extremen Diskriminierungen ausgesetzt. Antiziganistische Einstellungen sind in der Bevölkerung weit verbreitet. Angesichts der Massenvernichtung an Sinti und Roma im zweiten Weltkrieg hat Deutschland eine besondere Verantwortung für diese Minderheit. 

Der Leistungsausschluss nach §7 SGB II verstösst nach Meinung der damit befassten Gerichte (mit sehr wenigen Ausnahmen) und der Literatur. Auch das LSG Hessen hat wiederholt betont, dass nationales Recht hier unzulässigerweise gegen EU-Recht ( VO (EG) 883/2004 und die Charta der Grundrechte (GRC)) verstößt. EU-Recht ist höherrangig als nationales Recht - damit ist nationales Recht ungültig und den Menschen stehen die Leistungen schlicht und einfach zu. (Näheres zu den LSG-Urteilen hier klicken)

Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in dieser Angelegenheit (so was dauert in der Regel Jahre) bleibt den Betroffenen nur eine Möglichkeit: Sie müssen ihre Rechte individuell einklagen. Dies ist ein langer und mühsamer Weg, den ich aufgrund zahlreicher Anfragen aus der ganzen Republik nachfolgend kurz beschreiben möchte - ein kleines "How To" sozusagen. Möge es vielen Menschen helfen!

  1. Die Voraussetzung für den Zugang zu Leistungen ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Das heißt wer hier wohnt und lebt, dessen Kinder hier zur Schule gehen, usw. erfüllt dieses entscheidene Kriterium. Mit einem Mietvertrag/Untermietvertrag/Mietbescheinigung in der Hand erhalten die Betroffenen bei der Einwohnermeldebehörde ihre Freizügigkeitsbescheinigung. Mit diesem Stück Papier sind keine Rechte verbunden, sie hat einen rein deklaratorischen Charakter. Sie gilt aber als Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD und wird von den Sozialbehörden eingefordert. Über die Zulässigkeit dieses Vorgehens lässt sich streiten, aber wir lassen es mal dahingestellt.
  2. Es muss ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II bei den zuständigen Behörden gestellt werden (kommunales Jobcenter) Hier ergibt sich die zweite Hürde: Viele werden bei der persönlichen Vorsprache bereits weggeschickt, weil angeblich kein Anspruch bestünde, und kommen nicht einmal dazu einen Antrag zu stellen. Deshalb empfiehlt sich ein formloser Antrag "Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem SGB II, weil ich nicht in der Lage bin meinen Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Bitte schicken Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu." Dieser sollte per Einschreiben oder Fax an die Behörde geschickt werden, damit auch später noch belegt werden kann wann das Datum der Antragstellung war. Ab hier besteht rückwirkend zum ersten des Monats der Anspruch.
  3. Die dritte Hürde ist alle verlangten Unterlagen möglichst schnell und vollständig einzureichen, damit es zeitnah zu einem Ablehnungsbescheid kommt (Mir ist noch kein Jobcenter bekannt welches Leistungen bewilligt, es sei denn ein Kind ist in Deutschland geboren, dann hat mensch manchmal Glück!).
  4. Da Sozialleistungen laut Gesetz zeitnah zu bewilligen sind kann nach zwei Wochen bereits ein Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden. (Muster siehe unten)
  5. Das Sozialgericht wird zunächst eine Stellungnahme beim kommunalen Jobcenter einholen, auf den der/die Betroffene schriftlich Stellung nehmen kann. Dann wird das Sozialgericht einen Beschluss fassen der bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig gelten soll und dort bestätigt oder revidiert werden kann: Entweder zugunsten der Betroffenen, oder zuungunsten der Betroffenen. Im ersten Fall kommt es nun bereits zu einer vorläufigen Auszahlung von Leistungen rückwirkend bis zum Datum des Antrags auf einstweilige Anordnung beim Gericht. Im zweiten Fall ist eine Beschwerde beim jeweiligen Landessozialgericht nötig. Beschwerde kann auch das jeweilige Jobcenter einreichen, wenn zu deren Ungunsten entschieden wurde. Wenn es einen Beschluss zugunsten der Betroffenen gibt ist eine weitere große Hürde geschafft. Achtung: Es kann sein, dass der Beschluss keine Krankenversicherung oder Übernahme von Mietschulden umfasst. Sollte es hier dringenden Handlungsbedarf geben unbedingt im Antrag darauf hinweisen. Der Begriff "Eilverfahren" täuscht manchmal: Das kann durchaus auch 2-3 Monate dauern.
  6. Sobald es einen Ablehnungsbescheid des kommunalen Jobcenters gibt, muss gegen diesen zwingend mit der gleichen Begründung wie im Eilverfahren Widerspruch eingelegt werden. Nun laufen zwei parallele Verfahren, das Eilverfahren um kurzfristig die Existenzsicherung sicherzustellen, das Widerspruchs-(und später Klageverfahren) um eine grundsätzliche Entscheidung zu erhalten.
  7. Zu dem eingereichten Widerspruch wird es früher oder später einen Widerspruchsbescheid geben - gegen diesen kann dann endlich Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Damit ist das Hauptsacheverfahren eröffnet. Es kann mehrere Monate dauern bis ein Beschluss im Hauptsacheverfahren vorliegt. Deshalb ist das einstweilige Anordnungsverfahren dringend notwendig um in der Zwischenzeit den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern.
  8. Wenn ein endgültiger Beschluss zugunsten der Betroffenen im Hauptsacheverfahren vorliegt, gegen den keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können (Sozialgericht - Landessozialgericht - Bundessozialgericht - Europäischer Gerichtshof / meistens ist nach dem Landessozialgericht Schluss weil die Jobcenter endlich Ruhe geben) ist die Sache durch, die mühsame Arbeit getan.
  9.  Wenn man Pech hat komm nun die Ausländerbehörde ins Spiel und droht mit Aberkennung der Freizügigkeit. Das hat für den Aufenthalt wenig Folgen, da es rechtlich möglich ist auszureisen und sofort wieder einzureisen (Eine Einreisesperre kann nur verhängt werden, wenn eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt" - deshalb Vorsicht wenn die Jobcenter versuchen Betroffene zur Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verpflichten, dies ist unzulässig). Jedoch fängt dann der ganze "Spass" mit den Sozialleistungen wieder von vorne an und der 3-Monats-Leistungsausschluss kommt erneut zum Tragen. Deshalb: parallel immer auch um einen Arbeitnehmer_innenstatus bemühen (Nach EuGH: Jede Tätigkeit, die einen wöchentlichen Umfang von mindestens 5,5 Stunden hat, für die die Person Weisungen erhält (Arbeitsvertrag vorteilhaft) und für die sie eine Vergütung erhält (mindestens 100 Euro)). Maßnahmen beim Jobcenter mit Mehraufwandsentschädigung ("Ein-Euro-Jobs") oder Praktika zählen auch, Integrationskurse oder Bewerbungstrainings der Definition nach nicht.  
Hinweis: Im Sozialgerichtsverfahren braucht es auf Ebene der Sozial- und Landessozialgerichte nicht zwingend die Begleitung durch eine_n Anwält_in!

Zur Einschätzung: In den insgesamt inzwischen zehn Verfahren die ich seit Mai begleite befinden wir uns zwischen 4 und 6. Fast alle Anträge wurden zeitgleich eingereicht. Es hängt also viel auch vom/von der zuständigen Sachbearbeiter_in ab wie schnell es einen Ablehnungsbescheid gibt. Hier hilft manchmal nur drängeln.
 

Viel Erfolg! Im Zweifelsfall hilft sicher eine Beratungsstelle in der Nähe. Adressen hier (klick)

Meine Fraktion hat einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung (Sitzung 22. Nocember 2012) eingereicht, der es den Betroffenen erleichtern könnte (klick hier) - angenommen wird er wahrscheinlich nicht, aber hoffen tun wir dennoch.


Literatur und Materialien:
Georg Classen (Berlin) hat die wichtigsten Infos zum Thema gesammelt und zusammengefasst. Sehr hilfreiches Argumentationsmaterial (klick) und hier viele Urteile (klick)

Eilantrag Sozialgericht (Muster - klick)
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid (Muster - klick)
Klage Sozialgericht (Muster - klick)


*Aktualisiert am 15. Dezember 2013 mit neueren Urteilen*



Alles Verbrecher!? - Verräterische Sprache


Letzte Woche machte die Nachricht die Runde, dass erstmals binnen eines Jahres mehr als eine Million Sanktionen von den bundesdeutschen Jobcentern gegen SGB-Leistungsberechtigte verhängt worden sind.

Auch bei uns in der Beratung häufen sich in den letzten Wochen die Sanktionsfälle. Offensichtlich muss zum Jahresende noch einmal heftig auf dem Rücken der Schwächsten gespart werden.
In diesem Zusammenhang hatte ich einige Amtsbegleitungen und auch wenn es keine neue Erkenntnis ist möchte ich das was einem im Hartz-System so alltäglich begegnet nochmal anschaulich vergegenwärtigen:

Wer arbeitslos wird und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellt wird zunächst einmal einem "Profiling" unterzogen. In der Kriminalistik versteht mensch unter diesem Begriff die Erstellung eines Täterprofils durch einen so genannten "Profiler". Dieses "Profiling" soll eigentlich gemeinsam mit dem Betroffenen durchgeführt werden und erarbeitet werden was individuell zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. In der Realität wird jedoch nichts gemeinsam erarbeitet, und es werden standardisierte Maßnahmen, die keinesfalls individuell erforderlich sind,  von oben diktiert.

Wer diese Maßnahme (von Vollzugs-maßnahme? - Danke an FK für den Hinweis!) ablehnt, nicht antritt oder mal unentschuldigt fehlt erhält eine Sanktion. Möglich sind 10%, 30%, 60% und 100%-Sanktionen (so genannte Totalsanktionen, bei denen für drei Monate auch keine Krankenversicherung und keine Miete mehr bezahlt werden). Im Recht bedeutet das Wort Sanktion so viel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen. Im Strafrecht dienen Sanktionen dazu, andere unter Abschreckung von Fehlverhalten abzumahnen.
Im Krieg werden Sanktionen, zum Beispiel Embargos, gegen Staaten verhängt - und damit nicht diejenigen bestraft, die vermeintlich getroffen werden sollen, sondern alle dort lebenden Menschen in Hunger und Elend gestürzt.

Bevor eine Sanktion vollstreckt werden darf hat der/die Betroffene die Möglichkeit, diese durch eine Anhörung abzuwenden, wenn er oder sie wichtige und überzeugende Gründe vorbringen kann wird kann der/die Fallmanagerin nach eigenem Ermessen von einer Sanktion absehen. Anhörung ist auch so ein toller Begriff, der aus dem Strafrecht bekannt ist. Bei einer mündlichen Anhörung wird eine Verhandlungsniederschrift erstellt - mensch muss sich vorkommen als befände er/sie sich im Jobcenter vor Gericht.

Wen wundert es dann wenn sich im Lebenslauf der/des ein oder anderen Fallmanager_in die Station "BKA" wiederfindet.

Sprache ist verräterisch - wenn Betroffene tagtäglich mit Begriffen aus der Kriminalistik/Strafgerichtsbarkeit malträtiert werden müssen wir doch davon ausgehen, dass der Staat sie als (potentielle) Verbrecher_innen ansieht. Wen wundert es da, dass sie auch als solche behandelt werden: Von ihren Fallmanager_innen, von den Medien, von der Bevölkerung?