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Mittwoch, 20. April 2016

Prostitution, Consent und sexuelle Selbstbestimmung


In der Prostitutions-Drebatte  ärgere ich mich zunehmend darüber, dass ich über das Thema “Darf Mensch einem anderen Menschen Geld für seine eigene Befriedigung zahlen?” diskutieren möchte und stattdessenin Diskussionen rund um die Frage “Darf Mensch sich für die Befriedigung eines anderen Menschen Geld geben lassen?” verwickelt werde. . Dieser Text stellt einen Versuch dar, Prostitution im Kontext von Rape Culture bzw. dem – Consent-/Zustimmungskonzept zu diskutieren.

Rape Culture und sexuelle Selbstbestimmung

Mindestens jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt (körperliche, emotionale, sexuelle, etc.). Grenzüberschreitungen werden häufig bagatellisiert und heruntergespielt, Vergewaltigungsopfern wird misstraut oder sie werden verantwortlich gemacht für die Tat („sie hat einen kurzen Rock getragen“, „sie lebt promiskuitiv“, „sie hat aufreizend getanzt“, „sie wollte es doch auch“, etc.). Vor Gericht muss eine Frau, die sexuelle Gewalt erfahren hat, beweisen, dass sie sich in einer schutzlosen Lage befunden hat, d. h. Widerstand gegenüber dem Täter geleistet hat. Täter berufen sich vor Gericht oftmals darauf, dass sie den entgegenstehenden Willen des Opfers nicht erkennen konnten (anders als beispielsweise in Norwegen, wo es den Straftatbestand der grob fahrlässigen Vergewaltigung gibt, wenngleich es bisher kaum Urteile danach gibt. Der Ansatz ist jedoch vollkommen richtig und wichtig).





Noch absurder wird es, wenn der Bundesgerichtshof feststellt, dass eine Prostituierte dann nicht als vergewaltigt anzusehen ist, wenn sie sich zur Durchführung von sexuellen Handlungen zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hätte (BGH vom 20.03.2001, Az. 4 StR 79/01). Selbst in Schweden, wo Freier für Sexkauf bestraft werden, wird die Vergewaltigung einer prostituierten Frau mit einer niedrigeren Strafe belegt als die Vergewaltigung einer nichtprostituierten Frau.

Beitrag zuende lesen bei Abolition 2014